Lange sah es so aus, als müssten zehntausende Mittelständler ab 2026 einen umfangreichen Nachhaltigkeitsbericht nach EU-Standard vorlegen. Dann kam das Omnibus-Paket der EU-Kommission – und mit ihm die große Entlastung. Seit Februar 2026 steht fest: Die Pflicht trifft nur noch sehr große Unternehmen.
Erledigt ist das Thema für dich damit trotzdem nicht. Banken, Großkunden und Investoren fragen weiter nach Emissionen, Energieverbrauch und Arbeitsbedingungen. Wer einen schlanken Nachhaltigkeitsbericht parat hat, beantwortet diese Fragen einmal sauber statt zwanzigmal hektisch. Dieser Beitrag zeigt dir den aktuellen Stand im Oktober 2026 und einen pragmatischen Fahrplan.
Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht – und wer muss ihn erstellen?
Ein Nachhaltigkeitsbericht beschreibt, wie sich Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) auf dein Unternehmen auswirken und welche Auswirkungen dein Unternehmen selbst auf Mensch und Umwelt hat. Verpflichtend ist er nach der geänderten EU-Richtlinie künftig nur für Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und über 450 Millionen Euro Nettoumsatz.
Rechtsgrundlage ist die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Sie verpflichtet berichtspflichtige Unternehmen, ihren Nachhaltigkeitsbericht als Teil des Lageberichts nach den europäischen Standards ESRS aufzustellen und extern prüfen zu lassen. Für alle anderen gibt es einen freiwilligen Standard, auf den wir weiter unten eingehen.
Omnibus I: Was sich bei der CSRD geändert hat
Die EU-Kommission legte ihr Vereinfachungspaket im Februar 2025 vor, der Rat verabschiedete die Änderungen nach der Einigung im Trilog im Februar 2026. Die Richtlinie (EU) 2026/470 erschien Ende Februar 2026 im Amtsblatt und ist seit März 2026 in Kraft.
Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis zum 19. März 2027 in nationales Recht übernehmen. Bis dahin gilt in jedem Land der jeweils aktuelle nationale Rechtsstand – und der unterscheidet sich teils erheblich.
Neue Schwellenwerte ab dem Geschäftsjahr 2027
Der wichtigste Punkt für den Mittelstand: Die Berichtspflicht greift erst ab durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz. Ursprünglich sollte die CSRD schon ab 250 Beschäftigten gelten. Die große Masse der Familienunternehmen und Hidden Champions fällt damit aus der Pflicht heraus.
- Berichtspflicht: mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz
- Prüfung: weiterhin extern, vorerst nur mit begrenzter Prüfungssicherheit (limited assurance)
- Sektorstandards: bleiben freiwillig
- Lieferkettenrichtlinie CSDDD: gilt künftig erst ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Mrd. Euro Umsatz
Vereinfachte ESRS: deutlich weniger Datenpunkte
Parallel hat die Kommission die Berichtsstandards entschlackt. Laut IHK Lippe zu Detmold sinkt die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um 61 Prozent. Die überarbeiteten ESRS erschienen am 21. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt.
Pflicht sind sie für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Für 2026 haben Unternehmen laut Wirtschaftsprüferkammer ein Wahlrecht zwischen alten und neuen Standards. Die Wesentlichkeitsanalyse wird klarer gefasst, Schätzungen sind ausdrücklich zulässig, und bei schwer erhebbaren Kennzahlen darf eine Teilabdeckung angegeben werden.
Deutschland: Umsetzung mit Verspätung
Deutschland hatte schon die ursprüngliche CSRD nicht fristgerecht umgesetzt. Der Regierungsentwurf zum CSRD-Umsetzungsgesetz stammt vom September 2025, im April 2026 hörte der Rechtsausschuss des Bundestags Sachverständige an. Umstritten war vor allem, ob die Pflichten rückwirkend gelten sollen.
Für dich heißt das: Kläre den genauen Stand des deutschen Gesetzes mit deiner Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung, bevor du Fristen festlegst. Lass dich im Einzelfall beraten, gerade wenn du knapp an den Schwellenwerten liegst oder Teil eines größeren Konzerns bist.

Warum der Nachhaltigkeitsbericht für den Mittelstand wichtig bleibt
Auch ohne gesetzliche Pflicht erreicht dich der Druck über drei Kanäle. Er ist weniger formell, aber oft genauso wirksam. Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht bündelt deine Antworten und spart Zeit in jedem einzelnen Gespräch.
- Kunden: Berichtspflichtige Großunternehmen brauchen Daten aus ihrer Wertschöpfungskette, etwa zu Scope-3-Emissionen ihrer Zulieferer.
- Banken: Kreditinstitute müssen Klima- und ESG-Risiken in ihrem Portfolio bewerten und fragen deshalb bei Firmenkunden nach.
- Investoren und Kapitalmarkt: Wer nachhaltige Finanzierungen wie Green Bonds nutzen will, braucht belastbare Kennzahlen.
- Fachkräfte: Bewerberinnen und Bewerber achten zunehmend darauf, wie ernst ein Arbeitgeber Klimaschutz und Arbeitsbedingungen nimmt.
Der Value Chain Cap schützt dich vor ausufernden Fragebögen
Neu ist eine Obergrenze für Datenanfragen, der sogenannte Value Chain Cap. Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ihre CSRD-Berichterstattung grundsätzlich nur Informationen verlangen, die der freiwillige Standard vorsieht. Diese Grenze gilt ab Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.
Das stärkt deine Position: Statt jeden individuellen Fragebogen auszufüllen, kannst du auf deinen Nachhaltigkeitsbericht nach dem freiwilligen Standard verweisen. Anfragen auf Grundlage anderer Gesetze, etwa aus dem Lieferkettenrecht, bleiben davon allerdings unberührt.
Der freiwillige Standard VS: dein Nachhaltigkeitsbericht im Mittelstandsformat
Der freiwillige Standard (VS) ist das schlanke Berichtsformat für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Er ging aus dem früheren VSME für kleine und mittlere Unternehmen hervor und gilt seit dem 24. September 2026 als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560. Du kannst ihn modular und ohne Prüfpflicht anwenden.
Der Standard besteht aus zwei Bausteinen. Das Basismodul deckt die Kerninformationen ab und ist die empfohlene Einstiegsstufe. Das umfassende Modul setzt auf dem Basismodul auf und richtet sich an Unternehmen, deren Kunden oder Banken mehr Tiefe erwarten.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Berichtsgrundlage
- Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2)
- Umweltverschmutzung, Biodiversität, Wasser sowie Ressourcennutzung und Abfall
- Belegschaft, Arbeitsschutz, Vergütung, Tarifbindung und Weiterbildung
- Korruption und Bestechung
Im umfassenden Modul kommen unter anderem Strategie, Scope-3-Emissionen, Klimaziele, Klimarisiken und Menschenrechte hinzu. Für sehr kleine Betriebe sind mehrere Angaben ohnehin freiwillig. Prüfe, welche Tiefe deine wichtigsten Kunden tatsächlich brauchen, statt pauschal alles zu berichten.
Nachhaltigkeitsbericht vorbereiten: 7 Schritte zur belastbaren Datenbasis
Der Aufwand für einen ersten Nachhaltigkeitsbericht steckt fast immer in den Daten, nicht im Text. Mit diesen sieben Schritten baust du die Grundlage auf, die du für Banken, Kunden und einen späteren Pflichtbericht gleichermaßen nutzen kannst.
- Betroffenheit klären: Prüfe Beschäftigtenzahl, Umsatz und Konzernzugehörigkeit. Liegst du unter den Schwellen, entscheide bewusst über einen freiwilligen Bericht.
- Anfragen sammeln: Liste alle ESG-Fragebögen von Kunden, Banken und Versicherern der letzten zwei Jahre auf. Sie zeigen dir, welche Kennzahlen wirklich gefragt sind.
- Verantwortung festlegen: Benenne eine verantwortliche Person mit Zugriff auf Controlling, Einkauf, Personal und Technik.
- Treibhausgasbilanz erstellen: Erfasse Strom, Wärme, Kraftstoffe und Kältemittel. Das ist die Basis für Scope 1 und 2 und für deine Kostenplanung beim CO2-Preis.
- Personaldaten aufbereiten: Fluktuation, Unfälle, Weiterbildungsstunden und Vergütungsstrukturen liegen meist schon in der Lohnbuchhaltung vor.
- Datenprozesse automatisieren: Verankere die Kennzahlen im Reporting. Werkzeuge aus dem Bereich KI im Controlling helfen, Verbrauchsdaten und Rechnungen effizient auszuwerten.
- Bericht nach VS schreiben: Starte mit dem Basismodul, veröffentliche den Bericht auf deiner Website und stelle ihn Anfragenden als Standardantwort zur Verfügung.

Welche Kennzahlen Banken und Kunden am häufigsten verlangen
Die meisten Anfragen drehen sich um wenige Kernkennzahlen. Wenn du diese sauber erhebst, deckst du einen Großteil der Fragebögen ab – unabhängig davon, ob sie von einer Hausbank, einem Konzernkunden oder einer Ratingplattform stammen.
- Treibhausgasemissionen nach Scope 1 und 2, zunehmend auch Schätzungen zu Scope 3
- Gesamtenergieverbrauch und Anteil erneuerbarer Energien, etwa durch eigene Photovoltaik für Unternehmen oder Ökostromverträge
- Abfallmengen, Recyclingquoten und Einsatz von Sekundärrohstoffen
- Arbeitsunfälle, Krankenquote und Weiterbildungsstunden je Beschäftigtem
- Richtlinien zu Antikorruption, Menschenrechten und Lieferantenauswahl
Achte darauf, dass du jede Zahl mit Quelle, Erhebungsmethode und Bezugszeitraum dokumentierst. Nur so bleiben deine Angaben über die Jahre vergleichbar. Ein Nachhaltigkeitsbericht gewinnt seine Glaubwürdigkeit vor allem durch konsistente Zeitreihen, nicht durch Hochglanzfotos.
Was sich für Unternehmen nahe der Schwelle ändert
Besonders sorgfältig solltest du planen, wenn dein Unternehmen schnell wächst oder zu einer Gruppe gehört. Durch Zukäufe, neue Standorte oder Konsolidierung im Konzern kannst du die Schwellenwerte schneller überschreiten, als es die Personalplanung vermuten lässt.
Wer schon heute freiwillig nach VS berichtet, hat beim Übergang in die Pflicht einen klaren Vorsprung. Viele Datenpunkte des Basismoduls finden sich in ähnlicher Form in den ESRS wieder. Der Sprung zum Pflichtbericht wird damit zur Erweiterung statt zum Neustart.
Typische Fehler beim ersten Bericht
Viele Unternehmen unterschätzen nicht den Inhalt, sondern die Organisation. Ein Nachhaltigkeitsbericht entsteht nicht in der Marketingabteilung, sondern dort, wo Zahlen erhoben werden. Diese Stolperfallen begegnen Beratern und Prüfern besonders häufig:
- Zu spät anfangen: Verbrauchsdaten für ein Geschäftsjahr lassen sich im Nachhinein nur mühsam rekonstruieren.
- Zu viel wollen: Wer gleich das umfassende Modul anstrebt, verzettelt sich. Das Basismodul reicht für die meisten Anfragen.
- Greenwashing-Risiko: Pauschale Aussagen wie „klimaneutral“ ohne belegte Grundlage sind seit den neuen EU-Vorgaben für Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern besonders heikel.
- Insellösungen: Excel-Listen in einzelnen Abteilungen veralten schnell. Plane die Datenhaltung von Anfang an zentral.
Ein Szenario zeigt den Nutzen: Ein Kunststoffverarbeiter mit 180 Beschäftigten erhält jedes Jahr Fragebögen von einem Dutzend Automobilkunden. Mit einem Nachhaltigkeitsbericht nach VS verweist er künftig auf ein einziges Dokument und ergänzt nur noch kundenspezifische Details. Themen wie Kreislaufwirtschaft und Rezyklatanteile kann er dort gezielt als Stärke darstellen.
Nachhaltigkeitsbericht als Chance: Ausblick bis 2030
Die Entlastung durch den Omnibus ist real, doch sie verschiebt die Erwartungen nur. Die EU-Kommission will die Schwellenwerte bis 2031 überprüfen, und Märkte, Banken und Kunden verlangen weiterhin Transparenz. Ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht ist deshalb weniger Bürokratie als ein Instrument für Finanzierung, Vertrieb und Strategie.
Nutze die gewonnene Zeit: Baue jetzt eine saubere Datenbasis auf, statt später unter Druck zu reagieren. Wer seine Emissionen, Energiekosten und Personaldaten kennt, trifft auch bessere Investitionsentscheidungen – und beantwortet die nächste Kundenanfrage in Minuten statt Wochen.
Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht
Wer muss ab 2027 einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD erstellen?
Nach der geänderten EU-Richtlinie sind Unternehmen berichtspflichtig, die durchschnittlich mehr als 1.000 Beschäftigte und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz haben. Die überarbeiteten ESRS gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die konkrete Umsetzung in Deutschland regelt das nationale Gesetz, deshalb solltest du dich im Einzelfall beraten lassen.
Was ist der freiwillige Standard VS?
Der VS ist ein schlanker Berichtsstandard der EU für Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen. Er löst den früheren VSME ab und gilt seit September 2026 als Delegierte Verordnung. Mit dem Basismodul deckst du die wichtigsten Umwelt-, Sozial- und Governance-Angaben ab, das umfassende Modul ergänzt etwa Klimaziele und Scope-3-Emissionen.
Welche Daten dürfen große Kunden von mir verlangen?
Durch den Value Chain Cap dürfen berichtspflichtige Unternehmen von Partnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten für ihre CSRD-Berichterstattung grundsätzlich nur Informationen nach dem freiwilligen Standard verlangen. Das gilt ab Geschäftsjahren, die 2027 beginnen. Anfragen auf Basis anderer Gesetze, etwa zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, sind davon nicht erfasst.
Wie lange dauert die Vorbereitung eines ersten Nachhaltigkeitsberichts?
Das hängt vor allem von deiner Datenlage ab. Wer Energieverbräuche, Emissionen und Personaldaten bereits zentral erfasst, kann einen ersten Bericht nach dem Basismodul in wenigen Monaten erstellen. Fehlen diese Daten, solltest du mindestens ein volles Geschäftsjahr für den Aufbau der Erhebungsprozesse einplanen.
Warum lohnt sich ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht?
Ein freiwilliger Bericht bündelt die Antworten auf Anfragen von Kunden, Banken und Investoren in einem Dokument. Das spart Aufwand, verbessert deine Position in Ausschreibungen und Kreditgesprächen und schafft eine Datenbasis für Energie- und Klimastrategie. Außerdem bist du vorbereitet, falls dein Unternehmen wächst und später doch unter die Pflicht fällt.
